Selbstbräuner nicht auf Fensterbrett lagern
Darmstadt – Selbstbräuner können ihre Wirkung verlieren, wenn die Produkte an einem Ort mit Sonneneinstrahlung lagern. Denn die Bräunung wird meist durch den Wirkstoff Dihydroxyaceton (DHA) ausgelöst.
Unter Wärmeeinwirkung kann dieses zuckerhaltige Molekül zerfallen, erklärt das Portal
Haut.de, das mit der Arbeitsgemeinschaft ästhetische Dermatologie und Kosmetologie kooperiert.
Auch haben Selbstbräuner eine begrenzte Haltbarkeit, da mit der Zeit DHA ebenfalls zerfällt. Den Angaben zufolge empfehlen die meisten Firmen, geöffnete Produkte innerhalb von sechs Monaten zu verbrauchen.
Fotocredits: Monique Wüstenhagen
(dpa/tmn)